Qualifikationsverfahren (QV) "Forstwarte/innen"
1. Prüfungsträger und Adressen
Prüfungsleitung
Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Berufsbildung Gewerbe/Industrie
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Chefexperte
Markus Dietiker
Chefexperte QV Forstwarte
Forstdienste Lenzia
Burghaldenstrasse 59
5600 Lenzburg
Telefon: 062 892 87 87
Mobile: 079 421 80 73
markus.dietiker @afv-aargau. ch
Berufsinspektor
Stephan Wey
Departement BKS, Abt. Berufsbildung u. Mittelschule
Behmen II Süd
Bachstrasse 15
5001 Aarau
Telefon G: 062 835 22 18
stephan.wey @ag. ch
Prüfungsträger : Aarg. Försterverband Ausbildung/QV Forstwarte
2. Allgemeine Bestimmungen
Obligatorium der Prüfung
Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung ist jeder Lernende verpflichtet das Qualifikationsverfahren (QV) zu absolvieren (BBG Art.40 Abs. 1).
Lohn
Der Lehrbetrieb hat den Lernenden für diese Tage freizustellen und auch zu entlöhnen (BBG Art. 40.2).
Prüfungserleichterung
Gesuche um Berücksichtigung einer Behinderung gemäss Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (z.B. körperliche Behinderung, Lese- u. Rechtschreibeschwäche bzw. Legasthenie etc.) sind mit der Prüfungsanmeldung im Voraus der kantonalen Behörde (Prüfungsleitung) unter Beilage eines Arztzeugnisses oder qualifiziertem Gutachten einzureichen. Das Schreiben, welches vom Berufsbildner und dem Lernenden zu unterschreiben ist, hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Prüfungsergebnisse, etc.
Vor dem Versand oder der Schlussfeier werden keine Ergebnisse bekannt gegeben.
Die Prüfungsexperten unterstehen der Schweigepflicht. Die Prüfungen sind nicht öffentlich.
Hilfsmittel
Die erlaubten Hilfsmittel werden mit dem jeweiligen Prüfungsaufgebot bekannt gegeben.
Prüfungsbetrug/Ausschluss von der Prüfung
Prüfungsbetrug, oder die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel haben den sofortigen Ausschluss im betreffenden Prüfungsfach zur Folge. Die kantonale Behörde entscheidet mit der Prüfungsleitung über das weitere Vorgehen. Eine Wiederholung gilt als zweite Prüfung.
Nichterscheinen zur Prüfung
Kandidaten, die unentschuldigt der Prüfung fernbleiben, oder sich kurzfristig anmelden, haben für die entstandenen Kosten aufzukommen. Frühstmöglicher neuer Prüfungstermin ist ein Jahr später. Ein vorzeitiges Verlassen der Prüfung gilt als Nichterfüllt und wird im Protokoll festgehalten.
3. Schlussbericht
Der Schlussbericht kann von Interessierten Chefexperten angefordert werden.
4. Daten Qualifikationsverfahren
QV-Daten 2025
Inhalt Qualifikationsverfahren