Die 10 häufigsten Fragen zum Wald
1 Warum fällt man gesunde Bäume?
Durch das gezielte Entfernen einzelner Bäume erhalten andere mehr Licht und können sich besser entwickeln. Das Holz der gesunden Bäume wird an Sägereien verkauft und als wertvoller Baustoff sinnvoll verwendet.
2 Wieso wurde gleich eine ganze Fläche Bäume gefällt?
Eine ganze Fläche wird meist dann geräumt, wenn ein Schaden durch Sturm, Käferbefall oder eine Pilzkrankheit aufgetreten ist und eingedämmt werden soll.
Auch wird eine ganze Fläche Bäume entfernt, um einen Jungwald zu begründen. Speziell Lichtbaumarten wie Eichen oder Lärchen brauchen viel Licht, also eine grosse Lücke, um überhaupt wachsen zu können. Dagegen können andere Baumarten wie Linden oder Buchen auch im Schatten der alten Bäume ohne Probleme aufkommen.
3 Wem gehört der Wald?
Im Schweizer Wald gilt ein freies Betretungsrecht, auch Beeren und Pilze darf jedermann im „ortsüblichen Umfang“ (nicht kommerziell) pflücken. Die Kantone regeln jedoch insbesondere das Pilzsammeln unterschiedlich.
Der Wald selber hat aber einen Besitzer. Ihm gehören die Bäume und das Holz. Diese Besitzer können neben Bund Kantone und Gemeinden auch Korporationen, Bürgergemeinden, Ortsbürgergemeinden oder Privatpersonen sein.
„ZGB Artikel 699
1 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
2 Über das Betreten fremden Eigentums zur Ausübung von Jagd und Fischerei kann das kantonale Recht nähere Vorschriften aufstellen.“
4 Nach einem Holzschlag sieht es wüst aus, Äste liegen überall herum und es hat Fahrspuren - muss das sein?
Ein Teil der Äste wird bewusst liegengelassen, sie enthalten viele Nährstoffe die man dem Boden wieder zurückgeben kann, zudem sind diese Äste auch Lebensraum für viele holzabbauende Pilze und Insekten sowie Rückzugsorte für diverse Kleintiere.
Der Borkenkäfer Namens Buchdrucker, der uns so viele Schäden macht, entwickelt sich nicht in den Ästen, er braucht frische dicke Stämme.
Die Fahrspuren entstehen beim Ernten und vor allem beim Abtransport des Holzes. Damit der restliche Waldboden geschont wird, fährt man immer am gleichen Ort, in sogenannten vordefinierten „Rückegassen. So ist zwar an einer Stelle der Boden stark verdichtet, an den anderen Orten aber noch unberührt. Früher konnte im kalten Winter und bei gefrorenem Boden das Holz schonender aus dem Wald genommen werden. In den letzten Jahren wurden aber die Tage mit Minustemperaturen immer seltener und Waldschäden zwingen die Forstwirtschaft ganzjährig zur Holzernte.
5 An der Waldstrasse liegen grosse Holz- und Asthaufen. Bleibt das oder wird das noch weggeräumt?
Was an der Waldstrasse liegt wird noch abgeführt. In der Regel wird das Sägereiholz innerhalb eines Jahres und Energie-Holz für Heizungen innerhalb 2 bis 3 Jahren abgeführt.
6 Darf man im Wald ein Feuer machen?
Im Wald darf ein Feuer in einer bestehenden und befestigten Feuerstelle gemacht werden. Bei sehr trockener Witterung erlassen der Kanton oder die Gemeinden Weisungen mit Beschränkungen oder Feuerverbote zur Verhinderung von Waldbränden.
7 Im Wald wachsen viele Brombeeren die alles überwuchern. Sollten die nicht entfernt werden?
An vielen Orten stören die Brombeeren den Förster nicht. Im Gegenteil, sie verhindern dass alle und jeder kreuz und quer durch den Wald gehen. Einzig in den neu bepflanzten Beständen wird in den ersten Jahren gemäht, damit die Jungbäume nicht von Dornen und anderem überwuchert und geschädigt werden.
8 Warum lässt man dürre Bäume stehen und ganze Stämme liegen?
Einzelne Bäume und Stämme sollen ungenutzt im Wald wieder verrotten. Sogenanntes Totholz bietet vielen holzabbauenden Insekten und Pilzen ein zu Hause. Auch diese Kleinstlebewesen sind für unser Ökosystem sehr wichtig und fördern die Biodiversität.
9 Mein Grundstück grenzt an den Wald und alles wächst zu mir herüber. Kommt da niemand und schneidet den Wald zurück? Oder muss ich das selber machen?
Ja, das müssen Sie selber machen. Sie dürfen dies aber auch bis an die Grundstückgrenze. Der Wald hat keine „Unterhaltspflicht“ und kann demzufolge hinwachsen wo er will. Falls es sich um grosse Bäume handelt, die auf Ihr Grundstück ragen nehmen Sie am besten Kontakt mit dem lokalen Förster auf und besprechen mit ihm Ihr Anliegen.
10 Ich habe ein krankes Wildtier gesehen oder selber ein Tier angefahren. An wenn muss ich mich wenden?
Hierfür ist der jeweilige Jagdaufseher zuständig. Die Notrufnummer 117 kennt den zuständigen Jagdaufseher und dessen allfälliger Stellvertreter und wird Ihren Anruf direkt an ihn weiterleiten.
Bei einem Unfall mit einem Tier ist gemäss Gesetz unverzüglich der Besitzer oder die Polizei zu benachrichtigen. Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar.
Sachschäden an Fahrzeugen werden von der Versicherung nur vergütet, wenn der Unfall der Polizei oder dem Jagdaufseher gemeldet und protokolliert wurde.
Beobachtungen zu kranken oder verletzten Wildtieren können Sie direkt dem zuständigen Jagdaufseher melden.